Erbrecht
In Deutschland wird in den kommenden Jahren mehr Vermögen als jemals zuvor vererbt. Dennoch fehlt vielen ein individuell gestaltetes Vermögensnachfolgekonzept.
Wir beraten unsere Mandanten bei der Errichtung ihrer Testamente und erarbeiten mit ihnen komplexe Unternehmensnachfolgestrukturen. Hand in Hand mit der Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen und der entsprechenden ehevertraglichen Regelung geht die gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung.
Wir sind insbesondere auf die Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen im internationalen Bereich spezialisiert und arbeiten hier eng mit ausländischen Kollegen unserer Netzwerke zusammen.
Unsere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht sind unter anderem:
- Eheverträge
- Letztwillige Verfügungen (Erbverträge und Testamente)
- Gestaltung von vorweggenommenen Erbfolgen
- Unternehmensnachfolge
- Stiftungsgestaltungen
- Erbauseinandersetzungen