Handels- und Gesellschaftsrecht
Einen besonderen Raum nimmt die Beratung bei der Gründung und Umstrukturierung von Unternehmen ein.
Stand früher die Frage nach der richtigen Rechtsform zumeist nur im Gründungsstadium oder nach Phasen eines nachhaltigen Wachstums zur Debatte, sind Unternehmen heute gezwungen, ihre Rechtsform fortlaufend zu überprüfen. Durch eine intensive Beratung im Umwandlungsrecht, in die steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte einbezogen werden, ermöglichen wir unseren Mandanten eine unverzügliche rechtliche Anpassung an sich wandelnde Wettbewerbsbedingungen.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Handels- und Gesellschaftsrecht sind unter anderem:
- Gründung von Unternehmen
- Umstrukturierungen (insbesondere Umwandlungsrecht)
- Unternehmenskäufe und –verkäufe
- Ausgliederung von Betriebsteilen
- Auseinandersetzung von Gesellschaftern
- Vorbereitung von Börsengängen