Privates Baurecht

Das private Baurecht gehört zur Kernkompetenz der Kanzlei. Wir beraten und vertreten Auftraggeber und Auftragnehmer in allen Bereichen des privaten Baurechts einschließlich VOB/B.

Im Bereich der Terminsicherung und –störungen des Bauablaufs arbeiten wir interdisziplinär mit anerkannten Baubetrieblern zusammen.

Unsere Tätigkeitsbereiche im privaten Baurecht sind unter anderem:

  • Projektbegleitende Rechtsberatung von der Entwicklungsphase bis zum Ende der Mangelhaftung
  • Baumanagementstrategieberatung
  • Gestaltung maßgeschneiderter Verträge wie Generalunternehmer-, GMP-, Nachunternehmer-, Konzessions-, ARGE- und Anlagenbauverträge
  • Nachtrags- und Claimmanagement
  • Qualitätssicherung
  • Vertragsfristenmanagement
  • Sicherung von Forderungen im Insolvenzfall
  • Juristische Bauprojekt-, Analysen- und Prozessoptimierung

Im Rahmen des Nachtragsmanagements schulen wir Ihre Mitarbeiter auf der Grundlage der rechtlichen Voraussetzungen zur sicheren Durchsetzung Ihrer Interessen bei auftretenden Mehrforderungen.
Zur Durchsetzung von Mangelhaftungsansprüchen arbeiten wir langjährig mit renommierten, von den IHK’s öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus den jeweiligen Spezialgebieten zusammen. Zur Fortbildung Ihrer Mitarbeiter bieten wir Inhouse-Schulungen sowohl projektspezifisch als auch zur Sicherung des Grundlagenwissens an.

Aspekte des nachhaltigen Bauens (green building) und des Facility Managements finden bei der Gestaltung von Verträgen selbstverständlich Berücksichtigung.