Streitigkeiten binden eigenes Personal sowie externe Berater und führen häufig zu wirtschaftlich unbefriedigenden Ergebnissen.
Eine rechtzeitige Einbindung des Beraters kann dies oft verhindern oder zumindest das Streitpotential reduzieren. Sollten gerichtliche Auseinandersetzungen unvermeidbar sein, unterstützen wir Sie, auch diese Verfahren prozessökonomisch und wirtschaftlich sinnvoll zu führen. Auch die Schlichtung, Mediation oder Schiedsgerichtsverfahren können langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Dabei betreuen wir Sie mit unseren Teams umfassend und zielorientiert.
Die Mediation wird mittlerweile sowohl bei den Landgerichten als auch vor privaten Mediatoren verstärkt zur Streitbeilegung angeboten.
Wir unterstützen und beraten Sie bei der Durchführung sowohl gerichtlicher als auch privater Mediationsverfahren. Selbst wenn die Mediationsverfahren nicht immer zu einer abschließenden Lösung der Streitigkeiten führen, werden die Befindlichkeiten der Parteien doch sichtbarer. Dies hilft häufig, bei der Fortführung des Verfahrens doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Im Gegensatz zur Mediation moderiert der Schlichter das Verfahren nicht nur, sondern macht eigene Vorschläge zur Konfliktbewältigung.
Unsere projekterfahrenen Rechtsanwälte sind sowohl als Schlichter als auch als Berater bei der Durchführung von Schlichtungsverfahren tätig.
In der Baubranche ist die Durchführung von Schiedsgerichtsverfahren unter Ausschluss der staatlichen Gerichte ein anerkanntes Mittel zur Streitbeilegung.
Unsere projekterfahrenen Rechtsanwälte sind sowohl regelmäßig als Schiedsrichter – Obmann des Schiedsgerichts – als auch beratend und vertretend bei Schiedsgerichten tätig.
Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht immer vermeiden.
Bei Prozessvertretungen nehmen wir die Interessen unserer Mandanten engagiert und erfolgreich wahr. Mit Nachdruck setzen wir uns für eine zügige Durchsetzung der von uns erwirkten Titel durch effektive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.
Wir sind bundesweit tätig und bei allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten, Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten zugelassen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht.