Arbeitsrecht
Die kompetente Beratung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern setzt ein hohes Maß an Spezialisierung voraus.
Wir verfügen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Tarifrechts über die entsprechende Expertise.
Zu unserem arbeitsrechtlichen Profil gehören insbesondere die folgenden Tätigkeitsfelder:
- Individualarbeitsrecht (Kündigungsschutzverfahren, Optimierung von Arbeitsverträgen, Vertragsbeendigung, Beratung des Managements, etc.)
- Kollektives Arbeitsrecht (Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen, Vertretung in Tarifverhandlungen, kollektivrechtliche Gestaltung von Arbeitszeitmodellen)
- Umstrukturierungs- und Sanierungsvorhaben (Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Einigungsstellenverfahren, Umwandlungsrecht)
- Operative Fragen des Personalrechts und der Personalführung (Arbeitszeitflexibilisierung, Einführung von Anreizsystemen, leistungsorientierte Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle, etc.)
- Schulungen von Führungskräften zu allen arbeitsrechtlichen Themen