Europarecht: HOAI – EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

Newsletter Veröffentlichungen

Die EU-Kommission bereitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedsstaaten, u. a. auch Deutschland, wegen Verstößen gegen die Dienstleistungsrichtlinie vor. Betroffen ist hiernach insbesondere die in Deutschland für Architekten und Ingenieure zwingenden preisrechtlichen Bestimmungen der HOAI, also die Bewertung der Grundleistungen zu den Leistungsbildern der Teile 2 bis 4 HOAI. Details zu dem Vertragsverletzungsverfahren liegen aktuell noch nicht vor. Die Bundesrepublik soll zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme haben. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Umfang das zwingende Preisrecht der HOAI künftig Bestand haben kann.

RA und Notar Michael Ch. Bschorr
Wollmann & Partner Rechtsanwälte, Berlin
bschorr@wollmann.de