Öffentliches und privates Baurecht: Regelungen zu Bauproduktstandards derzeit lückenhaft

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Bei der Umsetzung der EG-Bauprodukterichtlinie sind bisherige Regelungen entfallen und hinterlassen aktuell eine Lücke bei den technischen Regeln für Bauprodukte. Die Novellierung des deutschen Bauordnungsrechtes und der Musterbauordnung und der Verwaltungsvorschrift, die die Anwendbarkeit von Bauprodukten regelt, wurde zwar begonnen, ist jedoch noch nicht abgeschlossen und umgesetzt. Das Deutsche Institut für Bautechnik hat gleichwohl die Grundlage für die Anwendbarkeit von Bauprodukten nach harmonisierten europäischen Normen geändert. Hierdurch ist das sogenannte Ü-Zeichen für viele Bauprodukte entfallen. Bestimmte Produkte tragen jetzt nur noch das CE-Kennzeichen. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes richtet aus diesem Grund einen dringenden Appell an Bund und Länder, notwendige Schritte für die Korrektur der europäischen Bauproduktnormen zu ergreifen.

RA Daniel Wegener
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Wollmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin
wegener@wollmann.de